“Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“ (Aristoteles)

Für viele Freiberufler*innen, Kleinunternehmer*innen und Selbstständige bedeutet die aktuelle Lage durch den Coronavirus nicht nur eine Bedrohung der Gesundheit, sondern auch eine Unsicherheit in Hinblick auf die eigene Existenzgrundlage. Daher wollen wir Sie in dieser schwierigen Situation unterstützen: Im Folgenden erhalten Sie die 13 wichtigsten Rechtstipps unserer Trainerin und gleichzeitig Expertin für Recht, Rechtsanwältin Katharina Schäfer (rechtsanwalt-gn.de)!

>> Die Corona-Krise hält die Welt in Atem und gefährdet nicht nur Gesundheit, sondern kann auch zum wirtschaftlichen Aus führen. Die Regierungsmaßnahmen und die Angst vor einer Ansteckung lassen Aufträge wegbrechen – und ohne Aufträge kann nicht gearbeitet werden. Diejenigen, die nicht von zu Hause arbeiten können, trifft die derzeitige Lage besonders. Was können Sie also in der aktuellen Situation tun, um den Einbruch Ihrer Einnahmen zu überstehen und in keine existenzielle Not zu geraten?

(A) Ich muss in Quarantäne.

1) Falls Sie wegen des Coronavirus in Quarantäne müssen, haben Sie über das Infektionsschutzgesetz einen direkten Anspruch als Selbständige/r monatlich 1/12 Ihres Vorjahreseinkommens zu erhalten. Hierzu zählt auch die Erstattung der Beiträge für die Krankenkasse. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Behörde die Quarantäne anordnet (z.B. das Gesundheitsamt), auch eine Verfügung, die für die Allgemeinheit gilt, reicht aus. Wichtig ist, dass die Entscheidung hierüber in jedem Bundesland anders ausfallen kann, da das Infektionsschutzgesetz Sache des jeweiligen Bundeslandes ist. Daher bitte unbedingt nachsehen und nachfragen, welche Ämter zuständig sind und wo Anträge gestellt werden können. Bitte sehen Sie hierzu in Verbindung mit dem jeweiligen Bundesland, in dem Sie leben, im Internet unter dem Begriff „Antrag IfSG“ nach.

2) Wenn Sie an dem Coronavirus erkranken, haben Sie zudem auch einen Anspruch auf Krankengeld, da die Gesundheitsämter dies zurzeit jedoch noch anders sehen, kann es sein, dass Sie diesen Anspruch mit der Hilfe einer Anwältin/eines Anwalts durchsetzen müssen.

3) Bleiben Sie hingegen präventiv freiwillig zu Hause, ohne dass eine Behörde das angeordnet hat, greift die beschriebene Entschädigung nicht.

4) Auch gibt es diese Hilfen nur, wenn Sie als Selbständige/r nicht durch ein „Home-Office“ Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

 

(B) Arbeitslosengeld II

5) Falls Sie vor Ihrer Selbständigkeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind oder Sie vorher Arbeitslosengeld bezogen haben, prüfen Sie bitte, ob Sie freiwillig arbeitslos versichert sind.

6) Wenn nun nämlich Arbeitslosigkeit aufgrund der Situation herrscht, gibt es die Möglichkeit Arbeitslosengeld II zu beantragen bzw. sodann Hartz IV.

7) Diese Möglichkeit also bitte ggf. in Anspruch nehmen, falls Sie sie haben, und einen Antrag stellen!

8) Es kann gut sein, dass Sie eine freiwillige Sozialversicherung bei der Arbeitsagentur abgeschlossen haben, als Sie Ihre Existenz gegründet haben. Prüfen Sie das bitte! Informieren Sie sich hierzu ebenfalls gründlich.

 

(C) Eine Veranstaltung wird abgesagt.

Bei Veranstaltungsabsagen sieht es rechtlich leider meist nicht gut in Hinblick auf mögliche Entschädigungen aus. In den AGBs bzw. im Vertrag dürfte sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Klausel wiederfinden, dass bei „höherer Gewalt“ kein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegeben ist, das heißt also kein Ersatz für den Verdienstausfall.

Auch wenn hier eine Behörde die Veranstaltung absagt oder von einer Behörde angeordnet wird, dass die Veranstaltung nicht stattfinden darf, ist in den allermeisten Fällen leider nichts zu machen.

9) Prüfen Sie daher sehr genau, welche Verträge Sie unterschrieben haben und was hierzu in den AGBs steht! Hier ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen, denn nicht immer ist die Rechtslage klar.

 

(D) Steuererleichterungen

10) Die Bundesregierung will als Hilfestellung Steuern stunden und Steuervorauszahlungen senken. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird erstmal verzichtet, jedenfalls bis zum 31.12.2020. Nähere Informationen holen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

 

(E) Kredite & Co.

11) Kleinstbetrieben und Solo-Selbständigen sollen KfW Kredite zur Verfügung gestellt werden. Infos hierzu finden Sie auf der Website der KfW.  Falls das nicht ausreicht, denkt man bereits über weitere Maßnahmen nach, etwa wie in Italien, dort können Selbständige über Monate hinweg eine staatliche Unterstützung beantragen, das sogenannte „Helikoptergeld“. Hierbei handelt es sich aber nur um einen Vorschlag, es ist derzeit noch kein Gesetz.

 

(F) Was können Sie selbst sofort tun?

12) Falls Sie Rechnungen haben, die noch nicht gezahlt worden sind, sollten Sie versuchen, schnellstmöglich Ihr Geld zu erhalten. Ihre Kunden haben bestimmt Verständnis in dieser Situation, daher scheuen Sie sich nicht, notfalls persönlich anzurufen und darum zu bitten.

Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Hinweise keinesfalls eine ausführliche anwaltliche Beratung ersetzen.

13) Falls Sie konkrete Fragen haben, wäre es sinnvoll, Ihre Anwältin bzw. Ihren Anwalt anzurufen und einen Termin zu vereinbaren, der in der aktuellen Situation sicherlich auch virtuell möglich ist.

Kommen Sie gut durch diese herausfordernde Zeit! <<


~ Katharina Schäfer
(Rechtsanwältin, Trainerin der Brain-Management-
Akademie, www.rechtsanwalt-gn.de)


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